Digital oder Präsenz? Das Gesamtpaket einer Hauptversammlung muss stimmen!
Mit Beginn des Sommers neigt sich die Hauptversammlungssaison dem Ende entgegen. Für die börsennotierten Gesellschaften beginnt nun die Planung für das nächste Jahr. Und auch wenn das Aktiengesetz gerade um die Paragraphen § 118a „Virtuelle Hauptversammlung“ sowie § 130a „Stellungnahme- und Rederecht bei virtuellen Hauptversammlungen“ erweitert wurde, ist noch vieles unklar. Klar ist aber, wir beraten Sie umfangreich bei der Planung und Umsetzung Ihrer Hauptversammlung – egal ob virtuell, hybrid oder in Präsenz.
Aktienrechtliche Sicherheit
Vor dem Hintergrund der gesammelten positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung wurde dem Aktiengesetz Anfang Juli eine virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte, weiterentwickelte Möglichkeit hinzugefügt. Im Wesentlichen sollen sich der Ablauf der Versammlung und die Rechtewahrnehmung der Aktionäre in diesem Format möglichst nah an den Prozessen der Präsenzveranstaltung anlehnen, aber vor allem dem Geist des AG-Gesetzes entsprechen.
Für einen einwandfreien Ablauf muss darum eine Vielzahl an Bereichen mitgedacht werden. Von der störungsfreien Bild- und Tonübertragung über die sichere Abwicklung im elektronischen Aktienportal zur Wahrung des Frage- und Rederechts bis hin zu einer reibungslosen Gesamtkoordination des Projektes.
Mit der Option, künftig auf eine Präsenzveranstaltung verzichten zu können, erhält das Format Hauptversammlung einen weiteren Schwerpunkt – den als ganzheitliches Kommunikationsinstrument zur weltweiten Darstellung des Unternehmens für alle Zielgruppen.
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden als Kommunikationsinstrument
Mit einer auf die Inhalte der Rede abgestimmten Inszenierung können Zahlen, Daten und Fakten, aber auch Produkte ansprechend für die Klein- und Großaktionäre des Konzerns aufbereitet werden. Dabei wird die Hauptversammlung als ganzheitliches Kreativkonzept betrachtet, dass nicht nur weltweit und langfristig verfügbar ist, sondern auch die Schnittstellen zu Social Media, dem eigenen Internetauftritt und der Nachfeldkommunikation bedient.
Auch hier kann CBE Digiden dank seiner langjährigen Erfahrung beraten und unterstützen und den Auftritt des Konzerns medial begleiten und umsetzen, z.B. mit animiertem Content, der live während der Hauptversammlung via Overlay oder Projektion eingespielt wird.
Seit 20 Jahren berät CBE DIGIDEN führende DAX Unternehmen, wie Mercedes-Benz Group AG, ThyssenKrupp, Bayer AG und Deutsche Wohnen AG, bei ihren Hauptversammlungen. Auch bei der Umsetzung von reinen Mitgliederversammlungen unterstützen wir, z. B. den Deutschen Bundeswehrverband und Hertha BSC, und decken dabei alle Aspekte in der Konzeption, Content-Entwicklung Planung und Umsetzung von digitalen, hybriden und Präsenzveranstaltungen ab.