Barrierefreie Websites: Was sind die Anforderungen?
BITV – WCAG – W3C? Ein kleiner Guide der Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit
18.02.2025Die gesetzliche Vorgabe: BITV 2.0
Die allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) festgelegt. Sie formuliert die Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, digitalen Verwaltungsabläufen und grafischen Programmoberflächen.
Konkrete Verpflichtungen sind:
- Startseite: Es müssen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache, sowie in Leichter Sprache auf der Startseite angeboten werden, die Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Website und Hinweise zur Navigation enthalten. Es müssen nicht alle Inhalte in Gebärdensprache oder leichter Sprache angeboten werden.
- Barrierefreiheitserklärung: Es muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden. Anforderungen zu dieser Erklärung finden Sie hier.
- Feedbackmechanismus: Es muss ein „Barriere melden“-Mechanismus verfügbar sein, der als Navigationspunkt von allen Unterseiten des Angebotes aus erreichbar ist und die Meldung einer Barriere an die Webredaktion auf elektronischem Weg ermöglicht. Dies kann entweder über eine E-Mail oder ein Formular erfolgen. E-Mail oder ein Formular erfolgen.
- Maximale Barrierefreiheit in der Umsetzung: Es gilt auf der Website ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit zu verwirklichen – insbesondere für Startseiten (Home), die Navigationsmöglichkeiten sowie alle interaktiven Funktionen..
Das Gesetz verweist für konkrete Details zur Umsetzung auf die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) – dort sind die messbaren Erfolgskriterien für die Umsetzung formuliert.
Die konkreten Details: WCAG 2.1
Die WCAG bestehen aus mehreren Ebenen:
- Es gibt vier grundlegende Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit.
- Den Prinzipien sind 13 Richtlinien
Für jede Richtlinie werden mehrere testbare Erfolgskriterien formuliert – insgesamt 78 bei WCAG 2.1.
Zusätzlich werden beispielhafte Techniken vorgeschlagen, die helfen, die Vorgaben der Prinzipien und Richtlinien umzusetzen. - Für einen BITV-Test wird die Liste der Erfolgskriterien Jedes der 78 Kriterien wird hinsichtlich der Barrierefreiheit bewertet und muss mindestens die Einstufung „AA“ erhalten.
Die Einstufung „A“ bedeutet, dass Verbesserungsbedarf besteht, die Einstufung „AA“ ist der zu erreichende Standard. Mit der Einstufung „AAA“ wird der Standard übererfüllt.
Wie barrierefrei ist Ihr Webangebot?
Diese Frage stellen sich jetzt viele Website-Verantwortliche, und es gibt vermutlich keine schnelle und einfache Antwort darauf. Klarheit bringt hier nur ein BITV-Test durch eine Prüfstelle oder einen Selbsttest. In so einem Test werden alle 78 Erfolgskriterien mit ihren jeweiligen Prüfmethoden überprüft und bewertet. Ein frei zugänglicher, vollständig automatisierter Test existiert aktuell nicht – ein Test ist entsprechend mit Zeitaufwand oder Kosten verbunden. Ein Selbsttest erfordert außerdem bei vielen Kriterien auch technisches Verständnis und kann nicht ohne Weiteres ohne Vorkenntnisse durchgeführt werden.
- Es gibt eine Vielzahl an Tools und Services, die bei der Bewertung unterstützen, die W3C (Web Accessibility Initiative) hat dazu eine umfangreiche eine Liste veröffentlicht: https://www.w3.org/WAI/test-evaluate/tools/list/
- Hilfreich sind auch Browser Plugins wie das Wave Web Accessibility Evaluation Tool oder kostenpflichtige Tests wie accessibilitychecker.org.
Es gibt bereits Tools zur automatisierten Unterstützung einer Website bei der Barrierefreiheit. Wir haben Erfahrungen mit Eye Able Assist sammeln können – hier unser Erfahrungsbericht.
Am besten wenden sich Website-Verantwortliche an ihre betreuende Digitalagentur – oder fragen einen Dienstleister wie uns. Wir sind bestens mit dem Thema vertraut und bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung.