Barrierefreiheit: Im Sommer 2025 treten neue Vorgaben in Kraft: Ab jetzt müssen auch viele Websites der Privatwirtschaft barrierefrei sein.

Sind Sie betroffen? Welche Auswirkungen hat das auf Ihr Unternehmen? Was muss beachtet werden?

18.02.2025

Kontakt

Christian Klar Head of digital communication
Christian Klar

Head of digital communication
Christian.Klar@cbe-digiden.de

Wen betrifft das neue Gesetz?

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft (Gesetzestext im Detail). Es verpflichtet erstmals auch Unternehmen der Privatwirtschaft dazu, eine Reihe von konkreten Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, wenn sie nach dem Stichtag in Umlauf gebracht werden.

Dabei werden auch die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit weiter gefasst. Bisher unterlagen nur die digitalen Angebote öffentlicher Einrichtungen und Behörden dieser Pflicht. Künftig sind jedoch auch digitale Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr betroffen, z.B. online Shops, sowie digitale Tools und Services wie Registrierungs- und Event-Websites oder auch Terminbuchungs-Tools.

Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. EUR.

BITV – WCAG – W3C? Ein kleiner Guide der Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit 

Das Thema digitale Barrierefreiheit ist komplex und nicht immer einfach zu verstehen. Wir erklären Ihnen die Zusammenhänge in einem eigenen Artikel hier.

Zusätzlich hilft unsere detaillierte Analyse zu Änderungen der BITV 2025 und Auswirkungen auf die digitale Barrierefreiheit.

Wir haben auch erste Erfahrungen gemacht mit der Implementierung von automatisierten Tools, die bei der Barrierefreiheit unterstützen: Unseren Erfahrungsbericht lesen Sie hier.

Wo gibt es erfahrungsgemäß den größten Anpassungsbedarf auf einer Website?

  • Websitestruktur: Sie muss übersichtlich und maschinenlesbar sein. Insbesondere die korrekte systematische Auszeichnung von Headlines und das Einhalten der Headline-Hierarchien sind wichtig.
  • Gestaltung: Alle Elemente müssen ausreichend Kontrast bieten, Schriftgrößen müssen gut lesbar sein.
  • Bedienung: Navigationspunkte und Interaktionen dürfen nicht nur per Maus, sondern müssen auch mit der Tastatur bedienbar sein.
  • Videos: Diese müssen über maschinenlesbare Untertitel verfügen.
  • Bilder und Grafiken: Diese müssen Alternativtexte (Alt-Texte) enthalten.
  • Download-Dateien: Zum Download angebotene Dateien müssen barrierefrei sein –insbesondere PDF Dokumente.

Unser Angebot an Sie:

  • Beratung: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob sie betroffen sind und ob Anpassungen notwendig sind
  • Prüfung: welche Anpassungen müssen in Ihren digitalen Angeboten vorgenommen werden?
  • Umsetzung: Wir implementieren erforderlichen Maßnahmen.
  • Schulung und Begleitung: Wir unterstützen Mitarbeitende, um die Barrierefreiheit dauerhaft sicherzustellen.

Ziele der Barrierefreiheit

Ziel der Barrierefreiheit ist es, moderne Informations- und Kommunikationstechnik so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang haben und an der digitalen Welt teilhaben können. Zielgruppen sind Menschen mit Sehbehinderungen, gehörlose Menschen, Personen mit kognitiven Einschränkungen und Menschen mit motorischen Einschränkungen. Für jede dieser Zielgruppen ergeben sich eigene Anforderungen für die Barrierefreiheit.

Hilfreiche Links: